DSGVO: Die fünf wichtigsten Sofortmaßnahmen

Am 25. Mai 2018 wird die neue EU-DSGVO wirksam. Mit dieser Verordnung wird der Datenschutz innerhalb der EU vereinheitlicht und der Schutz persönlicher Daten verstärkt.

Dr. Auer-Reinsdorff /
Kjell Vogelsang

Mai 2018

Für Anwaltskanzleien spielen die erweiterten Betroffenenrechte, Pflichten und Bußgeldvorschriften eine besondere Rolle.

Schließlich ist die Verarbeitung personenbezogener bzw. personenbeziehbarer Daten für die tägliche Arbeit essentiell. Daher sollten Anwälte die letzten Tage vor Inkrafttreten der DSGVO nutzen, um sich über nötige Maßnahmen zu informieren und ihre Prozesse zu überarbeiten

In dieser 20-seitigen Fachinfo-Broschüre erläutern Dr. Astrid Auer-Reinsdorff und Kjell Vogelsang kurz und praxisbezogen, was zu tun ist.

Themen der Fachinfo-Broschüre:

  • Wird ein Datenschutzbeauftragter benötigt? Was ist die Datenschutzfolgenabschätzung?
  • Die korrekte Datenschutzerklärung auf der Kanzleiwebsite
  • Die Erstellung einer Datenschutzverpflichtung für Mitarbeiter
  • Die Verpflichtung externe Dienstleister/Auftragsverarbeiter
  • Datenschutz durch Verschlüsselung prüfen und anbieten

Aufgrund der DSGVO ging es in den vergangenen Wochen in vielen Unternehmen und Kanzleien drunter und drüber. Und auch jetzt nach dem 25. Mai sind in vielen Kanzleien noch nicht alle nötigen Maßnahmen getroffen. Um Anwaltskanzleien bei der Umsetzung der neuen Datenschutzverordnung zu unterstützen, hat der FFI-Verlag mit IT-Rechtlerin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff an zwei Terminen ein Webinar mit dem Titel „DSGVO: Die fünf wichtigsten Sofortmaßnahmen für Anwaltskanzleien“ veranstaltet. Und der Bedarf war offenbar immens, denn insgesamt haben über 1.000 Interessierte teilgenommen.

Im Webinar wurde erklärt, wie Anwaltskanzleien:

  • einen Datenschutzbeauftragten, Schulungen und Datenschutzrisikomanagement einführen
  • die Datenschutzerklärung der Website anpassen müssen
  • eine Datenschutzverpflichtung mit Mitarbeitern und externen Dienstleistern abschließen
  • Verschlüsselungen prüfen und anbieten

Webinar-Aufzeichnung zur DSGVO erhältlich:

Falls Sie das Webinar verpasst haben, aber noch offene Fragen zur DSGVO haben, können Sie hier eine Aufzeichnung des kompletten Webinars anschauen:
www.anwaltswebinare.de

Neues Datenschutzrecht: Datenschutz ist für alle Anwaltskanzleien – unabhängig von der Anzahl der Berufsträger, dem Umfang der elektronischen Datenverarbeitung und der Art der Ausrichtung auf die Anforderungen und Kommunikationswünsche der Mandaten – ein wichtiges Organisationsthema. Der Beitrag zeigt auf, worauf Sie nach dem Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) achten müssen. Checklisten und Praxistipps helfen Ihnen zu klären, wann ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist und welche Aufgaben von ihm wahrgenommen werden müssen. Und was ist bei der Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten bzw. der Datenschutzerklärung zu beachten? Zu diesen und weiteren Fragen aus der Praxis gibt die Autorin Auskunft. (aus: ZAP 11/2018)von Dr. Astrid Auer-Reinsdorff

Hier kostenpflichtig nachzulesen